Die Generalversammlung

Die Generalversammlung

Die Generalversammlung wählt ihr Präsidium.


Sie wird in Absprache mit dem Landessekretariat einberufen und sie allein hat die Aufgabe, den Generalsekretär und das Landessekretariat zu bestellen.


Sie vird beschließt über den Haushalt, die Haushaltsgebarung und den Rechnungsabschluss so wie beides vom Landessekretariat vorgelegt und von den Rechnungsrevisoren begutachtet wird.


Die Generalsversammlung einberufen um über die Ausrichtung der Gewerkschaftsarbeit zu debattieren und entsprechende Beschlüsse zu fassen.


Share by: